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Nebenverdienst bei Bürgergeld: Was ist erlaubt und wie viel darf man hinzuverdienen?

Gisele von Gisele
12. April 2025
in Job & Finanzen
Lesezeit: 6 Minuten
Nebenverdienst bei Bürgergeld: Was ist erlaubt und wie viel darf man hinzuverdienen?

Bild:HoltarenkoAnhelinaBO/depositphotos.com

Das Bürgergeld hat das Arbeitslosengeld II im Jahr 2023 ersetzt. Es soll die Integration in den Arbeitsmarkt fördern und die Lebensqualität seiner Empfänger verbessern. Ein Nebenverdienst bis zu 100 Euro monatlich ist ohne Kürzungen des Bürgergeldes erlaubt. Für Beträge darüber gelten spezifische Freibeträge, um das Hinzuverdienen attraktiver zu machen.

Von 100 bis 538 Euro monatlichen Einkünften werden 20% nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Bei einem Verdienst zwischen 538 und 1.000 Euro sind es 30%, die anrechnungsfrei bleiben. Zudem wird das Einkommen aus Minijobs von Schülern und Studenten unter 25 Jahren nicht berücksichtigt.

Dein Grundbedarf beim Bürgergeld variiert je nach Alter und Lebenssituation. Alleinstehende bekommen beispielsweise 563 Euro, während Alleinerziehende 357 Euro für Kinder bis 5 Jahre erhalten. Einige Einnahmen wie Mutterschaftsgeld und Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bis zu 3.000 Euro jährlich beeinflussen das Bürgergeld nicht. Diese Regelungen ermutigen Menschen, sich finanziell zu verbessern, indem sie nebenbei arbeiten.

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Einführung in das Bürgergeld und seine Regelungen

Das Bürgergeld wurde am 1. Januar 2023 ins Leben gerufen. Es ersetzt das Arbeitslosengeld II und verspricht flexiblere, gerechtere Unterstützung. Es ist für Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter gedacht. Dabei müssen sie täglich mindestens 3 Stunden arbeiten können.

Anträge auf Bürgergeld werden beim Jobcenter eingereicht. Die Höhe orientiert sich an der individuellen Situation des Antragstellers. Bedürftige Familien erhalten nicht nur Geld, sondern auch Unterstützung wie Übernahme der Mietkosten. Besonders berücksichtigt werden Schwangere, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen.

Bürgergeldempfänger dürfen einen Teil ihres Einkommens und Vermögens behalten. Zu berücksichtigende Einkünfte umfassen Arbeitseinkommen, Mieteinnahmen und Renten. Im ersten Jahr sind bis zu 40.000 Euro für Einzelpersonen geschützt. Für jede weitere Person im Haushalt sind es 15.000 Euro.

Ab Juli 2023 gelten neue Regelungen für das Erwerbseinkommen von Bürgergeldempfängern. Die ersten 100 Euro sind vollständig frei. Für Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20% anrechnungsfrei. Bei Einkünften zwischen 520 und 1.000 Euro sind es 30%. Einkünfte über 1.000 Euro bis zu einem bestimmten Betrag bringen zusätzliche Freibeträge.

Es gibt zusätzliche Anreize wie einen monatlichen Bonus von 75 Euro. Dieser gilt für Teilnehmer an bestimmten Programmen. Eine Weiterbildungspauschale von 150 Euro pro Monat wird für bis zu drei Jahre gezahlt. Erfolgreiche Prüfungen in Weiterbildungskursen werden zusätzlich belohnt.

Das Bürgergeld zielt darauf ab, in schwierigen Zeiten Grundversorgung zu gewährleisten. Zugleich sollen Anreize zur beruflichen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe geboten werden.

Nebenverdienst im Rahmen des Bürgergeldes

Empfänger des Bürgergeldes haben die Chance, ihr Einkommen durch verschiedene Tätigkeiten aufzubessern. Es stellt sich die Frage, wie viel du verdienen darfst, ohne dass Abzüge erfolgen. Die folgenden Regelungen sind entscheidend.

Bis zu 100 Euro monatlich darfst du zusätzlich verdienen, ohne dass es dein Bürgergeld beeinflusst. Für Beträge über 100 Euro bis zur Minijob-Grenze von 520 Euro gilt eine Freigrenze von 20%. Somit behältst du bei einem Verdienst von 538 Euro, 187,6 Euro zusätzlich.

Siehe auch  Wie du deinen Traumjob findest: Tipps für die perfekte Bewerbung.
Einkommenshöhe Anrechnungsfrei Hinzuverdienst
Bis 100 Euro 100% 100 Euro
101-520 Euro 20% bis zu 83,6 Euro
538-1.000 Euro 30% 161,4 – 300 Euro
1.000-1.200 Euro 10% 20 – 120 Euro
1.000-1.500 Euro (Alleinerziehende) 10% 20 – 150 Euro
Pauschale Aufwandsentschädigungen bis 250 Euro 250 Euro monatlich
Schüler, Azubis und Studierende dürfen (unter bestimmten Kriterien) 100% bis zu 538 Euro monatlich
Jährliche pauschale Aufwandsentschädigungen 100% bis zu 3,000 Euro jährlich

Beträgt dein Einkommen mehr als 1.000 Euro, bleiben bis zu 1.200 Euro 10% davon anrechnungsfrei. Alleinerziehende haben die Möglichkeit, bis zu 1.500 Euro zu verdienen, wobei ebenfalls 10% des Einkommens nicht angerechnet werden. Schüler, Azubis und Studierende können unter bestimmten Kriterien bis zu 538 Euro monatlich dazuverdienen. Dies wirkt sich nicht auf das Bürgergeld aus.

Nebenjobs und pauschale Aufwandsentschädigungen bis zu 250 Euro monatlich oder 3.000 Euro jährlich sind ebenfalls anrechnungsfrei. Diese Regelungen ermöglichen es, einen Teil des Verdienstes zu behalten, ohne Einbußen beim Bürgergeld. Insbesondere lohnt sich das bei Minijobs oder ehrenamtlicher Arbeit.

Steuerliche Aspekte des Nebenverdiensts

Bei der Aufnahme eines Nebenjobs neben dem Bezug von Bürgergeld sind steuerliche Aspekte zentral. Viele fragen sich: Muss ich eventuell Steuern zahlen? Einkommen bis zu einem bestimmten Betrag bleibt frei, darüber muss man Steuern entrichten.

Eine Meldung des zusätzlichen Einkommens an das Jobcenter ist unerlässlich. Das verhindert mögliche Rückforderungen. In der folgenden Übersicht sind die Freibeträge und deren Einfluss auf das Bürgergeld dargestellt:

Zuverdienst Anrechnungsfreie Freibeträge Bemerkungen
Bis 100 Euro 100% Keine Einkommensanrechnung
100,01 bis 520 Euro 20% Einkommensenkung
520,01 bis 1,000 Euro 30% Erhöhte Arbeitsanreize
1,000,01 bis 1,200 Euro 10% Einschränkungen
Bis 1,500 Euro (Alleinerziehende) 10% Speziell für Alleinerziehende
Bis 538 Euro (Schüler/Azubis) 100% Bildungsschwerpunkte
Bis 250 Euro (Ehrenamt) 100% Förderung gemeinnütziges Engagement

Für eine präzise Antwort auf die Frage Muss ich eventuell Steuern zahlen? muss man die persönlichen Einkünfte genau analysieren. Beim Bürgergeld berücksichtigt man abzugsfähige Kosten wie Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung und private Versicherungen. Auch Beiträge zur Altersvorsorge, Werbungskosten und Unterhaltsaufwendungen spielen eine Rolle. Diese differenzierte Betrachtung sorgt für eine gerechte Unterstützung.

Ausnahmen und Besonderheiten

Beim Thema Bürgergeld tauchen viele Fragen auf, wie z.B. Welche Freibeträge gibt es?. Wichtig sind dabei die Ausnahmen und Besonderheiten. Die Quellen der Einnahmen spielen eine entscheidende Rolle.

Aufwandsentschädigungen und manche ehrenamtliche Tätigkeiten bis zu 3.000 Euro pro Jahr sind vom Bürgergeld ausgenommen. Dies bedeutet, diese Einkünfte werden nicht angerechnet und bleiben frei.

Für Selbstständige gibt es spezielle Regelungen. Sie ähneln den Regelungen für Angestellte, sind aber auf Selbstständige zugeschnitten. Informiere dich beim Jobcenter über welche Freibeträge es gibt für selbstständige Einnahmen.

Minijobs beeinflussen auch das Bürgergeld. Für sie gelten bestimmte Freibeträge:

Einnahmequelle Freibetrag
Aufwandsentschädigungen Bis zu 3.000 EUR jährlich
Ehrenamtliche Tätigkeiten Bis zu 3.000 EUR jährlich
Minijob 100 Euro voll anrechnungsfrei, weitere 20% von 101-520 Euro
Selbstständige Abhängig von der Art der Tätigkeit; spezifische Regelungen

Bei Minijobs bleibt ein Einkommen von 100 bis 520 Euro zu 20% anrechnungsfrei. Spezielle Gruppen wie Schüler, Studenten unter 25, und Auszubildende haben seit dem 1. Juli 2023 höhere Freibeträge.

Siehe auch  Digitale Tools, die dir helfen, produktiver zu arbeiten.

Es ist entscheidend, Besonderheiten beim Jobcenter zu erfragen, um zu erfahren, welche Freibeträge gibt es?. So wird sichergestellt, dass man alle Vorteile des Bürgergeldes nutzen kann.

Fazit: Nebenverdienst mit Bürgergeld optimal nutzen

Um beim Bürgergeld optimal zu profitieren, musst du die Regelungen genau kennen. Interessanterweise, bis zu einem Verdienst von 100 Euro pro Monat, bleibt dieses Geld komplett anrechnungsfrei. Verdienst du zwischen 101 und 520 Euro monatlich, sind nur 20 Prozent deines Einkommens betroffen. Für Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro monatlich gelten dann 30 Prozent als nicht anrechenbar. So kannst du mehr verdienen, ohne viel Bürgergeld zu verlieren.

Ein oft unterschätzter Weg für zusätzliches Einkommen sind Online-Umfragen, angeboten von Firmen wie horizoom. Diese Umfragen sind einfach teilzunehmen und erfordern keine spezifischen Vorkenntnisse. Das dadurch erzielte Einkommen kann unter Beachtung der Freibeträge dein Budget positiv beeinflussen.

Es ist klug, sich stets über Neuerungen beim Bürgergeld auf dem Laufenden zu halten. Vielleicht solltest du auch professionellen Rat, zum Beispiel von der Caritas oder dem Jobcenter, suchen. Diese Organisationen nicht nur beraten dich umfassend, sondern helfen auch in speziellen Situationen. So findest du Lösungen, die individuell zu dir passen.

Zusammenfassend bedeutet ein wohlüberlegter Nebenverdienst eine finanzielle Verbesserung und eine optimale Nutzung des Bürgergelds. Wichtig sind dabei regelmäßige Updates und fachkundige Beratung, um alle Chancen zu nutzen.

FAQ

Was ist das Bürgergeld und wann wurde es eingeführt?

Das Bürgergeld startete am 1. Januar 2023. Es zielt darauf ab, eine flexiblere und gerechtere Unterstützung für Arbeitssuchende zu sein. Im Vergleich zum früheren Arbeitslosengeld II bietet es angepasste Unterstützung. Es reagiert auf Veränderungen am Arbeitsmarkt und in den Lebensumständen der Menschen.

Wie viel darfst du beim Bürgergeld hinzuverdienen?

Beim Bürgergeld sind bis zu 100 Euro Hinzuverdienst abzugsfrei. Beträge zwischen 100 und 538 Euro unterliegen einer 20%igen Anrechnung. Für Einkünfte zwischen 538 und 1.000 Euro werden 30% nicht angerechnet.

Welche Tätigkeiten können als Nebenverdienst beim Bürgergeld angerechnet werden?

Zusatzeinkünfte können aus Minijobs, ehrenamtlicher Arbeit oder steuerfreien Tätigkeiten stammen.

Muss ich mein zusätzliches Einkommen dem Jobcenter melden?

Ja, jede zusätzliche Einkunftsquelle sollte dem Jobcenter gemeldet werden. Dies verhindert eventuelle spätere Rückzahlungsforderungen.

Gibt es Einkommen, das von der Anrechnung ausgenommen ist?

Gewisse Einkommen, wie z.B. Aufwandsentschädigungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten bis zu einem Jahresbetrag von 3.000 EUR, sind anrechnungsfrei.

Wie werden Nebenjobs bei Selbstständigen im Rahmen des Bürgergeldes behandelt?

Selbstständige profitieren von speziellen Regelungen des Bürgergeldes. Diese ähneln den Regeln für Angestellte, sind aber besser an die Selbstständigkeit angepasst.

Muss ich eventuell Steuern auf mein zusätzliches Einkommen zahlen?

Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze ist steuerfrei. Alles darüber muss jedoch ordnungsgemäß versteuert werden.

Wo kann ich mich über die Höhe des Bürgergeldes und meine individuellen Freibeträge informieren?

Fachberatungsstellen wie Caritas oder das Jobcenter bieten individuelle Beratungen an. Sie helfen, persönliche Situationen zu klären. Regelmäßiges Informieren über die aktuellsten Regelungen ist empfehlenswert.
Tags: Bürgergeldfinanzengeldjobnebenverdienst
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Gisele ist Autorin und kreativer Kopf bei Pixel-Partisan.de, dem Magazin, das alle Facetten des modernen Lebens beleuchtet. Mit einem besonderen Gespür für Trends, Lifestyle und Kultur bringt sie ihre Leidenschaft für inspirierende Themen und spannende Geschichten in jedes ihrer Artikel ein. Gisele schreibt mit Herzblut über Beauty & Fashion, Travel und Lifestyle, wobei sie es versteht, komplexe Themen auf eine ansprechende und leicht verständliche Weise zu präsentieren. Ihr Ziel ist es, Leser:innen nicht nur zu informieren, sondern sie auch zu inspirieren und zu motivieren. Als begeisterte Reisende und Trendsetterin liebt Gisele es, neue Perspektiven einzufangen und mit ihren Leser:innen zu teilen. Ob es um die neuesten Modetrends, nachhaltige Reiseideen oder Tipps für ein bewussteres Leben geht – ihre Texte sind immer authentisch, praxisnah und mit einem Hauch von Eleganz geschrieben. Zitat von Gisele: „Das Leben ist ein Abenteuer – und Pixel-Partisan ist mein Weg, dieses Abenteuer mit euch zu teilen.“ Bleib mit Gisele in Verbindung und entdecke ihre neuesten Artikel auf Pixel-Partisan.de. Feedback, Anregungen oder einfach ein nettes Wort? Schreibe ihr unter gisele@pixel-partisan.de. Sie freut sich darauf, von dir zu hören!

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